22. März 2025

Die Hufbeschaffenheit im Rahmen der Ankaufsuntersuchung:
in jedem ordentlichen Protokoll (Beispiel Bild 2) als Untersuchungspunkt vorgesehen.

Aber welcher Tierarzt guckt denn tatsächlich auch mal drunter?

Offensichtlich nicht so viele, denn sonst würde es nicht so zahlreiche Streitfälle wegen nachträglich festgestellter infektiöser Erkrankungen geben, die größtenteils gar nicht diagnostiziert oder bestenfalls als „leichte Strahlfäule“ vermerkt wurden.

Ein Fall wie dieser (Bild1) dürfte jedoch über das Problem einer nur oberflächlichen Begutachtung hinausgehen.

Laut AKU des Tierarztes der Verkäuferin nach unseren Informationen als „o. b. B.“ eingestuft, zeigt dieser, ebenso wie der andere Hinterhuf, ganz eindeutige Symptome.

Eine wenige Wochen nach dem Kauf konsultierte, renommierte Pferdeklinik aus dem Rheinland attestierte der inzwischen skeptisch gewordenen Käuferin erwartungsgemäß „Hufkrebs“.

Die Diagnose wurde zusätzlich per Biopsie durch einen unabhängigen Veterinär-Pathologen bestätigt, der zudem von einer bereits seit längerem bestehenden Erkrankung ausgeht.

Diese Einschätzung können wir nur unterstreichen. Ein derartiger Zustand entsteht nicht in 4 Wochen. Und da hilft auch keine noch so viel beworbene Strahlfäule-Paste mehr.

Rat der Klinik: „Wir empfehlen eine intensive Hufkrebs-Therapie“.

Die bekommt das Pony jetzt, zunächst mit Revital K.